Kinderschutz in der Kindertagespflege

 

In der Kindertagespflege bin ich verpflichtet, den gesetzlichen Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII gegenüber den mir anvertrauten Kindern wahrzunehmen. Das bedeutet, dass ich im Rahmen der Betreuung Ihres Kindes auf Signale und Verhalten oder Erscheinen des Kindes achte, diese wahrnehme und bewerte.

  

Sollten sich aus einer solchen Bewertung gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls ergeben, bin ich verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung gemeinsam mit einer qualifizierten Fachkraft und dem Amt für Familie und Jugend im Kreis Plön, entsprechend dem Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls, vorzunehmen. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse werde ich mit den Eltern gemeinsam besprechen und lösungsorientierte Veränderungen im Sinne der Kinder suchen.